In einem zweiten Schritt wurde 1968 zu den landwirtschaftlichen Flächen auch das Vieh, die Maschinen und das sonstige Inventar in die LPG eingebracht (LPG Typ 3). Fortan war der Hof sozusagen vollgenossenschaftlich bewirtschaftet.
Zwangskollektivierung (Typ 3)
von | Okt 1, 1968
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