Allgemeine Geschäftsbedingung

§1 Abschluß des Vertrages
  • Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem Hof Lewin gilt mit der Anmeldung des Gastes bei der Verwaltung (in der Regel Volker Simon als Inhaber) des Hof Lewins und der Buchungsbestätigung in Textform als verbindlich geschlossen. Beides kann sowohl schriftlich, via Internet oder auch, wenn zeitlich nicht anders möglich, mündlich erfolgen.
  • Wird von der Verwaltung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
  • Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Hof Lewin für 3 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt wird.
§2 An- und Abreise
  • Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 17.00 des Anreisetages möglich und die Wohnungsübergabe muss bis 12.00 des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit der Verwaltung.
  • Wenn nicht anders vereinbart, muss die Anreise bis 23.00 erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung anderweitig über die Ferienwohnung verfügen. Ausgenommen sind vorausbezahlte Reservierungen.
§3 Leistungen
  • Der vertragliche Leistungsumfang des Hof Lewin ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
  • Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Fall einer Änderung ist Hof Lewin berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Ferienhausentgelt auswirkt.
§4 Zahlung
  • Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt für die Ferienwohnung innerhalb von einer Woche vor Anreise auf das Konto des Verwalters zu leisten. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so kann der Hof Lewin auf Kosten des Interessenten zurücktreten.
  • Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.
  • Hof Lewin kann die Überlassung der Ferienwohnung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Diese beträgt zwischen 50,- und 100,- EURO. Die Kaution ist dann bei Bezug des Hauses vor Ort in bar zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann Hof Lewin den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Bei durch den Gast verursachten Schäden im oder am Ferienhaus kann die Höhe des Schadens mit der Kaution verrechnen. Das gleiche gilt für Schäden an gemieteten Fahrrädern und nicht abgerechneten sonstigen Kosten.
§5 Pflichten, Haftung
  • Der Gast oder Veranstalter haftet dem Hof Lewin für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
  • Der Hof Lewin haftet nicht für auf dem Hof Lewin verlorengegangenes Bargeld oder Wertsachen.
  • Die beim Ferienhaus angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Im übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Haus oder Grundstück kann Hof Lewin Schadensersatz verlangen.
§6 Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
  • Der Gast kann jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtanreise, kann Hof Lewin Ersatz für Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung der Ferienwohnung berücksichtigt. Nach Wahl wird der Ersatzanspruch konkret oder pauschal, aufgerundet auf volle EURO, wie folgt berechnet:

 bis 03 Tage vor Mietbeginn: 0% des Endpreises
 bis 02 Tage vor Mietbeginn: 100% des Endpreises

   bei Behauptung eines geringeren Schadens ist dieser vom Gast nachzuweisen.

  • Bis zum Einzug kann bestimmt werden, dass ein Dritter anstelle des Gastes in den Vertrag eintritt. Dem Eintritt kann Hof Lewin widersprechen, wenn Gründe in der Person des Dritten einem Eintritt entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Gast mit ihm als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§7 Rücktritt und Kündigung durch Hof Lewin
  • Vor oder während des Aufenthaltes im Ferienhaus kann Hof Lewin ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und / oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wird.
§8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
  • Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, kann Hof Lewin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§9 Haftungsbeschränkung
  • Die vertragliche Haftung ist auf das Ferienhausentgelt beschränkt, soweit der Schaden von Hof Lewin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschaden sind, haften wir bis zu einem Betrag von EURO 50.-.Übersteigt das Ferienhausentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein.
§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
  • Gegen Zahlungsansprüche von Hof Lewin kann nicht aufrechnet werden, es sei denn die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht.
§11 Ausschluß und Verfall von Ansprüchen
  • Etwaige oder behauptete Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich an die Verwaltung zu richten. Ansprüche verfallen 6 Monate nach Vertragsende. Der Verfall ist nach der Geltendmachung der Ansprüche gehemmt, bis sie schriftlich zurückgewiesen sind.
§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§13 Externe Links
  • Externe Links verweisen in unserem Angebot „links“ auf fremde Inhalte, auf welche der Hof Lewin keinen Einfluss hat, da die Eingabe der Verlinkung in unsere Datenbank unter einmaliger Kontrolle zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe erfolgte und eine regelmäßige Kontrolle der fremden Inhalte aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
§14 Internet
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen und zur Abwicklung des mit ihm abgeschlossenen Beherberungsvertrages Daten über seine Person gespeichert werden.
  • Dem Gast sind alle im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Internet bestehenden Risiken bekannt. er nimmt diese im Zuge der Abwicklung dieses Vertrages in Kauf und verzichtet auf hieraus folgenden eventuellen Haftungsansprüchen gegenüber dem Hof Lewin und der Verwaltung.
  • Der Gast erklärt sich mit der Durchführung von automatisierten Virenschutzmaßnahmen und der Herauslösung virenbefallener Daten aus dem Datenverkehr einverstanden.
  • Die Bestandsdaten können gespeichert werden, soweit dies zur Bearbeitung von Beschwerden oder aus sonstigen Gründen der ordentlichen Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im übrigen darf die Löschung der Verbindungs- und Bestandsdaten unterbleiben, soweit die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.
§15 Gerichtsstand
  • Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand bemißt sich nach dem Sitz der Verwaltung des Hof Lewins.